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'''Urlaub''' ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger , oder auch von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres s bzw. n; dieser kann den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren. Meist ist mit »Urlaub« der gemeint. Weitere Formen etwa sind der oder der .

Eine '''Beurlaubung''' ist eine bezahlte oder unbezahlte Abwesenheit vom Arbeitsplatz, die gesetzlich oder vom Arbeitgeber angeordnet wird, z. B. zum Schutz der Gesundheit (siehe , damit eine Untersuchung am Arbeitsplatz stattfinden kann oder als Disziplinarmaßnahme bei Verstößen gegen die Unternehmenspolitik.

In seinem Ursprung bedeutete Urlaub die Einholung einer jedweder Art durch einen Untergebenen von seinem Vorgesetzten bzw. umgekehrt deren Erteilung durch einen Vorgesetzten; das beinhaltete auch, sich von seinem Arbeitsplatz usw. entfernen zu dürfen, und sei es nur auf wenige Minuten oder Stunden.

Allgemeines

In Deutschland und Österreich bezeichnet »Urlaub« die Tage, an denen eine ''Person'' mit Genehmigung des Dienstherren der Arbeit fernbleibt. Als '''''' hingegen werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine ''Einrichtung'' vollständig schließt (, , usw.).

Umgangssprachlich wird auch bei Selbständigen von Urlaub gesprochen, wenn diese zur Erholung einige Tage oder Wochen ihrer Arbeit fernbleiben. Mit »Urlaub« kann auch eine Erholungsreise gemeint sein (»in Urlaub fahren«), auch bei Personen, die hierzu keinen Urlaub nehmen müssen, wie Ruheständler oder Selbständige.

In der Schweiz werden sowohl die Schulferien als auch der Erholungsurlaub als »Ferien« bezeichnet; der Begriff »Urlaub« ist hierfür ungebräuchlich.

Geschichte und Etymologie

Sprachgeschichtlich geht der Begriff ''Urlaub'' auf das und e Substantiv ''urloup'' zurück, das zunächst ganz allgemein ?Erlaubnis? bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem erteilen konnte. So baten im Ritter ihren en um ''urloub'', also um ?Urlaub?.

In alten ern kommt das Wort Urlaub auch in der Bedeutung vor, dass eine Beziehung (z. B. durch die Walz von Handwerksgesellen) eine Zeitlang ?stillgelegt? wird. Eine weitere Überlieferung ist, wenn die Ernte (aus der Land- oder Weinwirtschaft) eingebracht war, konnten die Knechte und Mägde zum Altbauern, dem ?Ur? gehen und um Er?laub?nis fragen. Gab dieser die Erlaubnis, wurde auch oft zugleich ein ?? zur Vergnügung mit ausbezahlt.

Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als ?offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis? verstanden, allgemeiner dann als ?dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen?.

Zum ersten Mal taucht der Begriff ? offenbar ganz geläufig im Sprachgebrauch ? in Publikationen des späten 17. Jahrhunderts auf. Ein sehr früher Eintrag findet sich in den '''' vom Juni 1691. Am Ende eines literarischen Artikels schreibt der Autor: ?Ehe wir aber den Leser völlig Urlaub geben / wollen wir noch von zweyen herrlichen Griechischen Scribenten / die man in Leipzig wieder neu aufflegen wird / etwas melden ??

Im 18. Jahrhundert taucht der Urlaub vor allem im Zusammenhang mit dem Militär auf: ?Nach dem Feldzuge gieng er mit Urlaub nach Wien ?? Der ?, der in der gefangen worden und Urlaub bekommen, nach Paris zu reisen?.

Arbeitsrecht

Urlaub und Erholungsurlaub sind auch e. Gemäß BUrlG).

Die durch die '', 24. Februar 2012, S. 13.</ref>

Wer Urlaub nimmt, benötigt dafür die Genehmigung des s bzw. n (''Urlaubsschein''; ); dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge (siehe ). dagegen können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Vor allem gönnen sich daher oft wenig oder gar keinen Urlaub. Dies betrifft beispielsweise viele e.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2022 kann der Resturlaub eines Beschäftigten nicht mehr ohne weiteres verfallen. Der Arbeitgeber müsse einen Beschäftigten rechtzeitig und persönlich auf seinen Resturlaub hingewiesen und ihn aufgefordert haben, diesen auch zu nehmen. Geschehe dies nicht, könne ein Beschäftigter nicht genommene Urlaubstage auch noch nach vielen Jahren einfordern.

Arten

Heute kennt das in Deutschland folgende Urlaubsarten:
  • dient der lichen des Arbeitnehmers. In Deutschland ist er lich geregelt.
  • dient vor allem der Erhaltung und der Wiederherstellung der des Arbeitnehmers. In Deutschland regelt ihn das ? für bestimmte Arbeitnehmergruppen (, ) gelten teils SoDezennderregelungen. , en oder enthalten oft Regelungen, die für den Arbeitnehmer günstiger als die gesetzliche Mindesturlaubsregelung sind (es gilt das , d. h., es können im individuellen Arbeitsvertrag nicht weniger, sehr wohl aber ''mehr'' Urlaubstage vereinbart sein als im anwendbaren Tarifvertrag oder in der gesetzliche Mindesturlaubsregelung vorgesehen). Diese Regelungshierarchie gilt auch in der , wo das nur Minimalstandards festlegt.
  • können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nehmen, um sich der und Betreuung eigener oder fremder Kinder zu widmen. Er ist in Deutschland im geregelt und wird dort seit 2004 als bezeichnet.
  • heißen in nichtamtlicher die in en enthaltenen Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer .
  • ermöglicht Arbeitnehmern die von nahen Angehörigen. Er wurde 2008 eingeführt und wird als bezeichnet.
  • Als bezeichnet man schließlich den Anspruch des Arbeitnehmers auf aus besonderen in seiner Person liegenden Gründen. sind in Deutschland insbesondere sowie Tarifverträge.
  • soll den Kandidaten für den die Durchführung eines es ermöglichen.
  • nach Abs. 1 erhalten Arbeitspersonen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten .

Eine Sonderform von Urlaub nennt sich . Vor allem Lehrer und Beamte nutzen des Öfteren diese Möglichkeit, bei einem Einkommen von z. B. 80 % des ursprünglichen Monatsgehaltes nach vier Jahren ein ?Urlaubsjahr? einzulegen. Das entspricht zwar nicht der gesetzlichen Urlaubsregelung (es ist vielmehr ein ), wird aber im Sprachgebrauch meist als ein Urlaub angesehen.

Personenkreis

Arbeitnehmer

Die Anfänge des bezahlten Jahresurlaubs liegen im .

Auch e, beispielsweise -Empfänger, müssen Urlaub bei ihrem beantragen, wenn sie über mehrere Tage verreisen wollen, weil sie sich ständig am Wohnort oder in dessen Nähe für mögliche Arbeitsvermittlungsangebote bereit halten müssen. Nach Abs. 4a beträgt diese ?Abwesenheit? maximal 21 Tage.

Beamte und Soldaten

Für und en bestehen vergleichbare Vorschriften. Im Bereich des sind das insbesondere sowie die -, die Elternzeit-, die - sowie die Sonderurlaubsverordnung. Letztere regelt auch ? analog zu den Bildungsurlaubsgesetzen für die Arbeitnehmer ? die Freistellung zum Zwecke der Fortbildung. Für Beamte der Länder und Gemeinden gibt es (inhaltlich meist identische) Regelungen auf Landesebene.

International

Europäische Union

In der haben nach Abs. 2 Arbeitnehmer unter anderem das Recht auf bezahlten .

Der (EuGH) entschied im November 2018, dass Arbeitnehmer den ihnen nach zustehenden Urlaub (also den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, wenn sie zuvor keinen ''Urlaubsantrag'' gestellt haben. Urlaubsansprüche sollen nach Auffassung des EuGH nur dann automatisch verfallen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies sei nur dann anzunehmen, wenn der den Arbeitnehmer erforderlichenfalls sogar dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen und ihm mitteilt, dass der nicht genommene Urlaub am Ende des zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des ses verfallen wird.

Österreich
In beträgt der Urlaubsanspruch mindestens fünf Wochen pro Jahr. Um 1970 lag er noch bei zwei Wochen. Darüber hinaus ist zu unterscheiden zwischen:
  • '', 24. Februar 2012, S. 13.</ref>
  • : Um Familienmitglieder oder nahe Verwandte im Krankheitsfall zu betreuen.
Schweiz
  • bezeichnet.
  • Andere Urlaubsformen: Der Begriff ''Urlaub'' wird in der Schweiz für eine außerordentliche, meistens auf Gesuch bewilligte Abwesenheit vom verwendet; diese wird ausschließlich bei längerer Dauer evtl. teilweise mit dem Ferienanspruch verrechnet. Ein vertraglich geregelter Anspruch kann durchaus bestehen, z. B. nach dem Tod eines Angehörigen oder bei einem Wohnungsumzug; ebenso besteht ggf. ein Anrecht auf Mutterschafts-, Vaterschafts-, Weiterbildungsurlaub etc. Bei der Abwesenheit von einer dienstlichen Tätigkeit (Militärdienst, Polizei, Feuerwehr etc.) wird ebenfalls von Urlaub gesprochen, wobei die Beurlaubten meist auch im Urlaub den Regeln bzw. dem Recht des betreffenden Dienstes unterstehen.

Siehe auch

  • , (?13./14. Monatsgehalt?)

Weblinks/Literatur

Einzelnachweise